Wie erreicht die übermittelte elektronische Rechnung die zuständige Behörde?

Wenn die elektronische Rechnung über das Zentrale Rechnungseingangsportal (OZG-Rechnungseingangsportal) erfolgreich abgegeben wurde, übernimmt der Technische Rechnungsempfänger (in Thüringen das Thüringer Landesrechenzentrum) die Weiterleitung an die richtige Landesbehörde oder die richtige Kommune.

Die Art der Weitergabe wird für die Landesbehörden einheitlich sein. Für die Kommunen werden nach aktuellem Stand zwei Übertragungswege angeboten.

In den Verwaltungen, die Empfänger der Rechnung sind, wird die elektronische Rechnung im Format XRechnung weiter verarbeitet und geprüft. Die Art der Weiterverarbeitung bestimmt die Verwaltung selbst.