Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der E-Rechnung

Die Europäische Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von E-Rechnungen verbindlich vor. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 27. November 2018 entsprechende Vorschriften zur Umsetzung zu erlassen. Entsprechend § 4 a i. V. m. § 18 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz, EGovG-Bund) sowie § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz, ThürEGovG) ist der elektronische Rechnungsempfang ab dem 27. November 2019 durch alle öffentlichen Auftraggeber in Thüringen umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/